Das MAINZER POLONICUM bietet zweimal im Jahr (Kurs A ca. Feb./März, Kurs B ca. Sep./Okt.) einen Grundlehrgang der polnischen Sprache und Kultur für Studierende aller Fachbereiche ohne Polnischkenntnisse als sog. »Zusatzqualifikation« an. Im Rahmen dieses Lehrgangs erfolgt für die Kursteilnehmer eine Exkursion nach Polen. Der Grundlehrgang besteht aus fünf Aufbaukomponenten, die nachfolgend erläutert werden. Es wird empfohlen, alle Kursteile nacheinander und ohne Unterbrechung als Block zu absolvieren. Alle interessierten Studierenden bitten wir vorab (ggf. auch ohne Immatrikulation) um Kontaktaufnahme. (Sekretariat: polonicum@uni-mainz.de oder Dr. Ewa Makarczyk-Schuster: makarczy@uni-mainz.de)
Dieser Kurs findet in Präsenz statt.
Für BA-Studiengang Polonistik sind folgende Kursteile verpflichtend:
Basiskurs für Anfänger (im Modulhandbuch = Intensivkurs) und
Aufbaukurs I (im Modulhandbuch = Grundlehrgang)
Eine Anmeldung über Jogustine und zusätzlich mit dem Formular des Mainzer Polonicums (s. „Punkt 5 „Teilnahmebedingungen“) ist erforderlich. Studienanfänger, die noch keinen Zugang zu Jogustine haben, können individuell nach persönlicher Studienfachberatung bis 3 Wochen vor Kursbeginn angemeldet werden.
Für BA-Studiengang Slavistik/zweite Sprache sind folgende Teile verpflichtend:
Basiskurs für Anfänger (im Modulhandbuch = Intensivkurs)
Aufbaukurs I (im Modulhandbuch = Grundlehrgang)
Eine Anmeldung über Jogustine und zusätzlich mit dem Formular des Mainzer Polonicums (s. „Punkt 5 „Teilnahmebedingungen“) ist erforderlich.
Für BA-Studiengang Linguistik sind folgende Teile verpflichtend:
Basiskurs für Anfänger (im Modulhandbuch = Intensivkurs)
Aufbaukurs I (im Modulhandbuch = Grundlehrgang)
Eine Anmeldung über Jogustine und zusätzlich mit dem Formular des Mainzer Polonicums (s. „Punkt 5 „Teilnahmebedingungen“) ist erforderlich.
Für Teilnehmer anderer Fachbereiche ist eine Anmeldung lediglich per Formular zu dem Intensivkurs des Mainzer Polonicums erforderlich. Über die Aufnahme zu den Kursen werden die Teilnehmer vier Wochen vor Beginn des Kurses informiert.
Die Teilnahme an weiteren Kursteilen ist freiwillig.
1. Basiskurs für Anfänger (entspricht Intensivkurs bei BA-Studiengang)
- 3 Wochen Intensivkurs in der vorlesungsfreien Zeit
- Beginn des jeweiligen Sommersemesters (September-Oktober)
- zeitlicher Aufwand: jeweils 4 Unterrichtsstunden an fünf Tagen der Woche
- Abschluss: Unbenotete Teilnahmebescheinigung nach bestandener Prüfung
2. Aufbaukurs I (entspricht Grundlehrgang bei BA-Studiengang)
- während des Semesters im Anschluss an den Basiskurs
- zeitlicher Aufwand: 4 Unterrichtsstunden verteilt auf zwei Tage in der Woche sowie 2 Unterrichtsstunden Landeskunde pro Woche
- daneben besteht die Möglichkeit des Besuchs von Übersichtsvorlesungen zur polnischen Sprache und Literatur am Institut für Slavistik
- Abschluss: benotete Teilnahmebescheinigung nach bestandener Prüfung
3. Aufbaukurs II
- nach Semesterende 1 Woche
- zeitlicher Aufwand: jeweils 5 Unterrichtsstunden an fünf Tagen der Woche
- Mit bestandener Prüfung des Aufbaukurses I sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Aufbaukurs III gegeben
4. Aufbaukurs III (Sprachaufenthalt in Polen)
- 4 Wochen Aufenthalt in Polen in der vorlesungsfreien Zeit direkt im Anschluss an Aufbaukurs II. Der Kurs wird gefördert aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz
- zeitlicher Aufwand: 5 Unterrichtsstunden pro Tag
- ausschließlich für Studierende, die die Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats erbringen (s. unten)
- Unterbringung im Studentenwohnheim
- Ab Herbst 2024 beträgt die Kostenbeteiligung für Kursteilnehmer 300,- Euro. Zusätzlich müssen Fahrtkosten nach Polen und zurück sowie Verpflegungskosten vor Ort von den Kursteilnehmern selbst getragen werden
- Die Kostenbeteiligung ist von den Kursteilnehmern zu Kursbeginn zu entrichten. Entsprechende Überweisungsträger werden ausgeteilt
- Teilnahmevoraussetzung: erfolgreicher Abschluss von Aufbaukurs II
5. Vorbereitungskurs und Zertifikatsprüfung
Im Anschluss an den Aufbaukurs III findet in Mainz ein Vorbereitungskurs (4 Unterrichtsstunden täglich) sowie die Zertifikatsprüfung (Stufe B1) des Polonicum-Lehrgangs statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Übersetzung Polnisch/Deutsch und Aufsatz) und einem mündlichen Teil. Diese Kursphase dauert inklusive Prüfung ca. 2 Wochen.
Erwerb des Zertifikats:
Ein Zertifikat kann nach geltender Prüfungsordnung für den Erwerb einer Zusatzqualifikation in polnischer Sprache und Kultur nur von denjenigen Studierenden erworben werden, die den gesamten Lehrgang der polnischen Sprache und Kultur mit allen Phasen begleitend zu einem Studiengang besucht haben.
Teilnahmebedingungen:
Eine schriftliche Anmeldung im Sekretariat des Mainzer Polonicums ist erforderlich. Für die Anmeldung benutzen Sie bitte dieses Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Mainzer Polonicum senden, bzw. persönlich vorbeibringen. Über die Aufnahme in die Kurse werden Sie nach Ablauf der Meldefristen rechtzeitig informiert. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wir sind verpflichtet, Studierende, welche an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Fachbereich 05) Polonistik bzw. Russistik mit der Zweitsprache Polnisch studieren, aufzunehmen. Daneben werden Studierende des Fachbereichs 06 (Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaft) der Universität Mainz mit der Sprache Polnisch (als B- oder C-Sprache) nach Möglichkeit in den Grundlehrgang aufgenommen. Die Reihenfolge der in der Anmeldefrist eingereichten Bewerbungen wird berücksichtigt. Für die Teilnahme am Grundlehrgang und der abschließenden Zertifikatsprüfung ist die Vorlage eines Immatrikulationsnachweises an der Johannes Gutenberg-Universität erforderlich (s. § 3 Abs. 1 Prüfungsordnung). Davon ausgenommen sind Studierende von Hochschulen, die im Rahmen eines Hochschulverbandes oder einer Hochschulkooperation mit der JGU zusammenarbeiten (wie z.B. Studierende der Johann Wolfgang-Universität Frankfurt oder TU Darmstadt).
Interessenten für den Grundlehrgang der polnischen Sprache und Kultur, die gegenwärtig an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und ihre dortige Einschreibung aufrecht erhalten wollen bzw. müssen, müssen sich an der Universität Mainz im Rahmen einer sog. Zweithörerschaft einschreiben (§ 13 der Einschreibeordnung). Für Zweithörer gelten die gleichen Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibemodalitäten, d.h. sie zahlen den Semesterbeitrag (Höhe des Beitrags s. https://www.studium.uni-mainz.de/kosten-2/#Studiengebhren) bei Einschreibung an der JGU. Studierende, die bereits über ein Semesterticket verfügen, können sie sich den Semesterticketanteil über den ASTA rückerstatten lassen (s. unter https://asta.uni-mainz.de/rueckerstattung-des-semestertickets/).
Wenn der Grundlehrgang nicht vollständig belegt ist, steht Studierenden die Teilnahme an dem 3-wöchigen Basiskurs und weiteren Kursteilen offen. Sofern es sich hier nicht um eingeschriebene Studierende der Universität Mainz handelt, ist die Vorlage eines Gasthörerscheins erforderlich (Merkblatt_Gasthoererstudium.pdf). Im Gasthörerstudium können keine Studiennachweise (z. B. Prüfungsleistungen oder Zertifikate) erworben werden, die im Rahmen eines ordentlichen Studiums (einschließlich der wissenschaftlichen Weiterbildung) gültig sind.
TERMINE: Kurs B/2024 (Vorlesungszeit im Wintersemester: 21.10.24 – 08.02.25)
Basiskurs | 23.09.24 – 11.10.24 |
Aufbaukurs I | 21.10.24 – 31.01.25 |
Aufbaukurs II | 10.02.25 – 14.02.25 |
Aufbaukurs III (Breslau) | 17.02.25 – 14.03.25 |
Vorbereitungsphase | 17.03.25 – 21.03.25 |
Schriftliche Prüfung | 25.03.25 |
Mündliche Prüfung | 27.03.25 |
Ein Leitfaden für das Studium der Slavischen Philologie am ISTziB ist im Sekretariat der Slavistik erhältlich.